Auf gute Geschäfte!

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines
Unsere Verträge werden ausschließlich unter Zugrundelegung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossen. Abweichenden Bedingungen unseres Vertragspartners widersprechen wir hiermit. In der Auslieferung der Ware ohne nochmaligen ausdrücklichen Widerspruch liegt keine Anerkennung abweichender Bedingungen. Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie schriftlich durch uns bestätigt worden sind. Der Vertragspartner erkennt die vorstehenden Bedingungen mit Vertragsschluß an, soweit nicht im Vertrag ausdrücklich in einzelnen Punkten Abweichungen von diesen Bedingungen schriftlich vereinbart werden.

2. Angebot
Unsere Angebote sind freibleibend. Preisänderungen bleiben vorbehalten.

3. Zahlungsbedingungen
Die genannten Preise verstehen sich ab Geschäftsniederlassung Berlin netto, insbesondere ohne gesetzliche Mehrwertsteuer. Liegen zwischen Bestellung und vereinbartem Liefertermin mehr als vier Monate und weisen wir eine Änderung der bei Vertragsschluß für uns maßgeblichen Zuliefererpreise nach, sind wir zur Preiserhöhung im entsprechenden Umfang berechtigt. Wir sind berechtigt, Lieferungen nur gegen Nachnahme oder Vorkasse durchzuführen.

4. Gefahrübergang
Die Gefahr geht - auch bei vereinbarter frachtfreier Lieferung - auf den Käufer über, sobald die Lieferung unser Lager oder den sonstigen bestimmungsmäßigen Versandort verlassen hat. Wird der Versand der Ware durch den Käufer oder dessen Beauftragten verzögert, geht die Gefahr für den Untergang oder die Verschlechterung der Ware mit dem Tag der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Transportschäden sind uns und dem Spediteur bzw. Post/Bundesbahn unverzüglich zu melden; ein Verstoß hiergegen führt zum Ausschluß unserer Haftung für den Schaden.

5. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an den von uns gelieferten Waren bis zur vollen Zahlung des Kaufpreises bzw. bis zur Gutschrift von Wechseln oder Schecks vor. Der Käufer darf die Ware nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang veräußern. Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist dem Käufer untersagt. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme der Ware oder sonstigen Maßnahmen Dritter hat der Käufer uns unverzüglich zu benachrichtigen. Bei Zahlungsverzug des Käufers sind wir zur Wegnahme der Ware berechtigt und der Käufer zur Herausgabe verpflichtet. Die Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden schon jetzt an uns abgetreten, und zwar gleich, ob die Veräußerung ohne oder nach Verarbeitung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Waren erfolgt. Wir nehmen diese Abtretung hierdurch an. Wenn die durch den Eigentumsvorbehalt bestehende Sicherung die zu sichernde Forderung um 20 % übersteigt, sind wir auf Verlangen des Käufers nach unserer Wahl zur Freigabe von Sicherheiten verpflichtet. Der Käufer ist nur so lange ermächtigt, die abgetretenen Forderungen einzuziehen, wie er seiner Zahlungsverpflichtung uns gegenüber ordnungsgemäß nachkommt.

6. Gewährleistung
Etwaige Beanstandungen müssen innerhalb von fünf Tagen nach Wareneingang angezeigt werden. Eine Rückgabe der Ware kann nur innerhalb 30 Tagen nach Rechnungsstellung erfolgen. Beanstandungen müssen der Firma Synos Elektronik schriftlich angezeigt werden. In Absprache kann eine Prüfung von einem lizenzierten Testingenieur erfolgen.

7. Vertragsschluss
Der Kaufvertrag kommt durch schriftliche Bestätigung der Bestellung spätestens durch die Auslieferung der bestellten Ware zustande, sofern die Parteien nicht ausdrücklich eine abweichende Vereinbarung treffen.

8. Lieferung

8.1 Die Lieferung erfolgt ab Lager von Synons Elektronik auf Gefahr des Kunden. Die Lieferung erfolgt an die vereinbarte Stelle. Bei geänderter Anweisung trägt der Kunde die dadurch entstehenden Kosten. Mangels abweichender Vereinbarung verstehen sich die Lieferungen ab Lager, ohne Verpackung.

8.2 Für die Lieferung der Ware zugesagte Lieferdaten sind ausschließlich Versanddaten. Der von uns genannte Zeitpunkt des Versandes gilt ab Lager von Synos Elektronik. Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung bleibt vorbehalten. Auftragsbestätigungen gelten unter dem Vorbehalt der rechzeitigen und richtigen Belieferung unserer Vorlieferanten.


8.3 Höhere Gewalt oder behördliche Maßnahmen, wie auch Streik oder Aussperrung, die der Synos Elektronik unverschuldet die rechtzeitige Lieferung unmöglich machen, berechtigen sowohl Synos Elektronik als auch den Kunden, die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung, höchstens jedoch bis zu einer Dauer von sechs Wochen, unter Ausschluß von Schadensersatzansprüchen zu verlängern. Nach Ablauf dieser Frist ist sowohl der Kunde als auch Synos Elektronik berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

9. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Allgemeines
Erfüllungsort ist Berlin. Bei allen sich aus den Geschäftsbeziehungen ergebenden Streitigkeiten gilt im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten Berlin als Gerichtsstand. Es gilt deutsches Recht. Daten, die wir von unseren Kunden im Computer speichern, verwenden wir ausschließlich für unsere eigenen Zwecke.